Unser Verein
Angefangen hat alles mit einer kleinen, unscheinbaren Annonce im Modelleisenbahner.
Am 09. September 2000 gründete sich in dem kleinen Ort Magdeburgerforth
im Landkreis Jerichower Land unser Eisenbahnverein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, dass die ehemalige „Kleinbahn des Kreises Jerichow I“, die bis 1965 zwischen Burg und Ziesar bzw. Gommern durchs Jerichower Land dampfte, nicht in Vergessenheit gerät.
Zu den Gründungsmitgliedern gehören Eisenbahnfans aus Potsdam, Magdeburg und dem Jerichower Land. Sie haben sich zur Aufgabe gemacht, die vielen Reste dieser sehr interessanten Kleinbahn ausfindig zu machen, zu erhalten und zu restaurieren.
Im November 2005 konnte der Verein den Bahnhof Magdeburgerforth mit seinem Gelände käuflich erwerben. Damit wurde der Grundstein für den Wiederaufbau eine Stückes der ehemaligen KJI gelegt.
Die feierliche Schlüsselübergabe fand am 12. November 2005 durch den letzten Bahnhofsvorsteher Rudolf Dorbrietz an unseren Vereinsvorsitzenden Kilian Kindelberger statt.
Unzählige Arbeitsstunden wurden seit dem von unseren Vereinsmitgliedern geleistet.
Bis zum Mai 2011 wurden 800m Gleistrasse in Handarbeit verlegt und nach erfolgter Abnahme durch das Eisenbahnbundesamt in Halle/Saale konnten wir die feierliche Eröffnung unseres ersten Teilstückes der Museumsbahn zwischen Bahnhof Magdeburgerforth und dem Lumpenbahnhof am 07. Mai 2011 im Zusammenhang mit dem 15. Fläming-Frühlingsfeste feiern. Verbunden damit war auch die Zulassung als EVU (Eisenbahn-Verkehrs-Unternehmen)
In der Zwischenzeit konnte der Verein auch den Kleinbahnbahnhof Altengrabow käuflich erwerben. Die feierliche Schlüsselübergabe fand am 18.06.2007 statt.
Unser nächster Bauabschnitt wird uns in Richtung Magdeburgerforth-Mitte führen.
Ein Ausbau in Richtung Schopsdorf wurde ebenfalls in Erwägung gezogen, aber dafür kann der Verein die finanziellen Mittel derzeit nicht aufbringen.
Seit der Eröffnung unserer, noch kleinen Strecke, werden regelmäßig Fahrtage und Bahnhofsfeste durchgeführt.
Großen Zuspruch finden unsere Fahrtage zu bestimmten Anlässen, die vorrangig den Kindern gewidmet sind, wie die „Fahrt ins Osterhasenwunderland“, immer am Ostermontag, die „Zuckertütenfahrt“ immer am Samstag vor Schulanfang für die „Einschulkinder“ kostenlos, die „Halloweenfahrt“ am Samstag vor Halloween und unsere Nikolausfahrt mit kleinem Weihnachtsmarkt am Samstag vor bzw. nach Nikolaus.
Auch unsere Bahnhofsfeste, die immer im Mai und September, jeweils Samstags und Sonntags stattfinden, erfreuen sich großer Beliebtheit.
Denn da fährt außer unserer großen Bahn auch unsere Feldbahn und die Gartenbahnanlage kann in ihrer Vielfalt besichtigt werden, siehe auch:
—-> Feldbahn
—-> Gartenbahn
+ + + + + Alle Termin finden Sie auf unserer Startseite + + + + +
Unser Verein ist offen für neue Mitglieder, auch für solche, die uns nur finanzielle oder materiell unterstützen können.
Kinder sind auch willkommen, allerdings sollten diese mindestens 13 Jahre alt sein.
Und wer denkt, ein Eisenbahnverein ist nur was für „Männer“ …. der kann sich gern vom Gegenteil überzeugen !
Beitragszahlung | |
Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder mit Einkommen | 72,00 Euro |
Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder – ermäßigt 1 (Arbeitslosengeldempfänger, Rentner) |
36,00 Euro |
Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder – ermäßigt 2 (Auszubildende und Studenten) |
25,00 Euro |
Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder – ermäßigt 3 (Empfänger ALG 2 – Beitrag kann monatl.1/4 jährl.1/2 jährl. oder auch in einer Summe gezahlt werden) |
2,00 Euro / Monat |
Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder ohne Einkommen (Schüler, Hausfrauen) |
5,00 Euro |
Jahresbeitrag für Fördernde Mitglieder (Förderne Mitglieder sind Personen, die a.G. ihrer Entfernung zum Vereinssitz, ihrer Tätigkeit, ihres Alters o.a. nicht an Arbeitseinsätzen teilnehmen kann) |
120,00 Euro |
Beiträge sind bis zum 31.03. des laufenden Jahres zu leisten! Bei Beginn der Mitgliedschaft ab 01.07. des laufenden Jahres ist 50% des Jahresbeitrages zu entrichten. Über evtl. Ratenzahlung bei Zahlungsschwierigkeiten eines Mitgliedes, entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag. |